Die blaue Grenze der Freiheit

gezeit seemannssonntag grenze 1

Seit 1609 gibt es die Idee des “Mare Liber­um”, des frei zugäng­li­chen Mee­res, an dem nie­mand Besitz­an­sprü­che gel­tend machen darf. Dar­auf basiert heu­te zu einem gro­ßen Teil das inter­na­tio­na­le See­recht. Und das soll­te auch tun­lichst so bleiben!